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Atemschutzmasken und Atemschutzsysteme

Einweg-Atemschutzmasken, Halbmasken, Vollmasken sowie Atemschutzsysteme, inklusive Filter, für praktisch alle Einsatzbereiche.
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Atemschutzmasken und -systeme

Die menschlichen Atmungsorgane haben die Fähigkeit, bis zu einem gewissen Grad eingedrungene Staubpartikel auszuscheiden. Millionen kleinster Flimmerhärchen bewirken einen Flüssigkeitsstrom – in der Nasenhöhle abwärts und in der Luftröhre aufwärts – der die Partikel zur Stimmritze befördert, wo ein Hustenreflex ausgelöst wird, der sie dann nach aussen befördert. Der Geruchssinn dagegen warnt den Menschen vor den weitaus meisten flüchtigen Schadstoffen, bevor irreversible Schäden entstehen. Sobald jedoch das Staubvorkommen zu gross ist oder bei Auftreten gesundheitsschädigender Gase, Dämpfe, Nebel und Rauche, sind die Atemwege durch das Tragen von Atemschutzmasken zu schützen.

Wir führen Einwegmasken gegen Stäube, Nebel und Rauche, die nach Gebrauch durch eine neue ersetzt werden, konventionelle Halb- oder Vollmasken, bei denen lediglich die verbrauchten Partikel- oder Gasfilter ersetzt werden und Atemschutzsysteme, bei denen gefilterte Atemluft durch eine Gebläseeinheit oder einen Druckluftanschluss und ein Druckluft-Grundgerät einem Kopfteil zugeführt wird, sodass für den Benützer beim Einatmen der Filterwiderstand entfällt.

Für jeden einzelnen Schadstoff gibt es einen so genannten MAK-Wert (MAK=Maximal zulässige Arbeitsplatz-Konzentration), der den Grenzwert für Gase und Dämpfe in ml/m3 Luft und für Stäube in mg/m3 Luft angibt (ppm = parts per million), bei dessen Überschreiten Atemschutzgeräte eingesetzt werden müssen. Diese Werte, basierend auf einer Exposition von 42 Wochenstunden, sind in der SUVA-Publikation 1903.d «Grenzwerte am Arbeitsplatz» aufgelistet, die Sie direkt bei der SUVA anfordern können (Telefon 041 419 51 11).

 

Schutz gegen Stäube, Nebel und Rauche

Für den Schutz gegen Stäube, Nebel und Rauche, die man unter dem Oberbegriff «Partikel» zusammenfasst, kennen die neuen Europäischen Normen bei Einweg-, Halb- und Vollmasken je nach Rückhaltevermögen gegenüber den Teilchen die Filterklassen P1, P2 und P3.

– P1-Masken und -Filter schützen gegen belästigende, jedoch nicht unmittelbar gesundheitsschädigende Stäube und Rauche (feste Partikel). Die höchstzulässige Schadstoffkonzentration beträgt das 4fache des MAK-Wertes.

– P2-Masken und -Filter bieten Schutz gegen gesundheitsschädigende, feste und flüssige Partikel. Die höchstzulässige Schadstoffkonzentration beträgt das 10fache des MAK-Wertes bei Verwendung von Einweg- bzw. Halbmasken und das 15fache des MAK-Wertes bei Verwendung von Vollmasken.

– P3-Masken und -Filter schützen gegen giftige, feste und flüssige Partikel sowie gegen Partikel von Krebs erzeugenden und radioaktiven Stoffen, Sporen, Bakterien, Viren und Enzymen. Die höchstzulässige Schadstoffkonzentration beträgt das 30fache des MAK-Wertes bei Verwendung von Einweg- bzw. Halbmasken und das 400fache des MAK-Wertes bei Verwendung von Vollmasken.

Für Einwegmasken und Gebläse-Atemschutzsysteme gelten streng genommen etwas andere Filterklassen-Bezeichnungen, die jedoch die Angaben P1, P2 oder P3 bedeutungsgleich enthalten. So werden Einweg-Partikelmasken mit FFP1, FFP2 oder FFP3 bezeichnet (Filtering Facepieces → «filtrierende Halbmaske»).

Die meisten unserer Einwegmasken tragen am Schluss der Filterklasse ein D (Dolomitstaubprüfung). Solche Masken dürfen je nach Zustand, Einsatzbedingungen und Verschmutzungsgrad länger als eine Arbeitsschicht eingesetzt werden.

 

Schutz gegen Gase und Dämpfe

In die Halb- und Vollmasken sowie die Gebläse-Atemschutzsysteme sind für den Schutz gegen Gase und Dämpfe die zweckentsprechenden Filter einzusetzen, wobei vorgängig immer genau abzuklären ist, welche Schadgase in welchen Konzentrationen auftreten. Zudem muss gewährleistet sein, dass der Sauerstoffgehalt der Atemluft nicht unter 17 Vol.-% liegt. Sind Gasart und Konzentrationen unbestimmt, dürfen nur Atemgeräte mit Druckluftanschluss bzw. Isoliergeräte benützt werden. Die letzteren führen wir nicht, nennen Ihnen aber gerne leistungsfähige Lieferanten dafür.

Gasfilter werden nach ihrem Hauptanwendungsbereich in Gasfiltertypen unterteilt und durch Kennbuchstaben und -farben unterschieden (siehe nachstehende Tabelle). Seit einiger Zeit werden auch Mehrbereich-Gasfilter angeboten, die mehrere Aktivkohlenarten enthalten. Sie sollten jedoch nur eingesetzt werden, wenn tatsächlich ein Mehrbereichfilter benötigt wird; andernfalls ist mit einer stark reduzierten Gebrauchsdauer und einem etwas grösseren Einatmungswiderstand zu rechnen. Das Gleiche gilt übrigens für Kombifilter, das heisst für Filter, die sowohl gegen Gase und Dämpfe als auch gegen Partikel schützen.

Alle von uns verkauften Masken, Filter und Systeme sind qualitativ einwandfrei und entsprechen den Europäischen Normen EN. Gerade auf dem Gebiet des Atemschutzes, wo ein falscher Einsatz oder minderwertige Produkte rasch zu lebensbedrohlichen Situationen führen können, möchten wir Ihnen gegenüber unsere Aufgabe als seriöse Berater unter Beweis stellen. Geben Sie uns dazu bitte Gelegenheit. 

 

Die Gebrauchsdauer von Atemschutzfiltern hängt von der Art und Konzentration des Schadstoffes, dem individuellen Luftbedarf des Trägers und der Luftfeuchtigkeit ab und kann deshalb nicht exakt angegeben werden. Die Filter sind jedoch spätestens bei zu grossem Atemwiderstand infolge Verstopfung oder bei Auftreten von ersten Geruchs-, Geschmacks- oder Reizerscheinungen zu wechseln. Zu jenem Zeitpunkt sind noch keine Schäden entstanden, da die Schadstoffe erst in sehr geringer Konzentration durchschlagen und die Expositionszeit noch sehr kurz ist.

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